Freiflächengestaltungsplan

Sie planen einen Neubau oder einen Anbau.
Verschiedene Kommunen fordern für Bauvorhaben mit dem Bauantrag auch einen Freiflächengestaltungsplan, um eine Mindestqualität der Freiflächengestaltung sicherzustellen. So auch die Stadt Würzburg.

Vielleicht haben Sie im Zuge des Umbaus bzw. der Errichtung Ihres Eigenheims gerade keinen Kopf für den Garten. Sehen Sie es als Möglichkeit, bereits frühzeitig die Verbindung zwischen Haus und Garten zu gestalten. Ihr Lebensraum im Haus profitiert von einer guten Einbettung in den Garten (Ausblicke, Freisitze etc.). Und Ihr Gartenraum gewinnt so schon frühzeitig an Gestalt, Gehölze haben somit vielleicht Zeit, schon etwas einzuwachsen. 

Bei der Ausarbeitung eines Freiflächengestaltungsplans ist der rechtskräftige Bebauungsplan zu beachten (wenn es einen gibt). Trifft dieser keine oder kaum Aussagen zur Gestaltung der Freiflächen, gilt z.B. in Würzburg die Freiflächengestaltungssatzung, welche Vorgaben zur Pflanzung von Bäumen oder Gestaltung der Oberflächen trifft. 

Ebenso ist die Stellplatzssatzung der Kommune zu beachten - je nach Nutzung des Grundstückes bzw. des Gebäudes gibt sie an, wie viele Stellplätze vorgehalten werden müssen. 

Neben diesen beiden rechtlich bindenden Satzungen gilt es ebenso, Ihre Wünsche für Ihren Garten / Ihr Grundstück abzubilden, denn es sind Aussagen zur geplanten Flächengestaltung und zur Bepflanzung, insbesondere auch zu vorhandenen, ggf. entfallenden und geplanten Bäumen zu treffen.

Die Ausarbeitung des Freiflächengestaltungsplans sollte möglichst frühzeitig in den Planungsprozess zum Bauantrag eingetaktet werden, um eventuelle Rückkopplungen aufeinander auffangen zu können. Ggf. ist es im Vorfeld auch sinnvoll, zunächst ein Gestaltungskonzept für den Garten zu erarbeiten, wenn Sie noch nicht wissen, wie das Grundstück gestaltet werden soll.